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10 Leistungselemente

10.1 – Einleitung

Da per 1. August 2018 die neue  Weisung des Rektorats zu den Leistungselementen in Kraft tritt, dient dieser Abschnitt dazu, die allerwichtigsten Informationen und Neuerungen kurz zu präsentieren. Es handelt sich hier also nicht um eine abschliessende Behandlung dieses Themas sondern um eine praktische Übersicht (siehe auch Schreiben der Rektorin).

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Leistungselemente mit den entsprechenden Studiengangsverantwortlichen abgesprochen und koordiniert sind, denn nur so ist eine Verankerung im Kontext des gesamten Studiums garantiert und der Einsatz des Leistungselements gewinnbringend.

10.2 – Hintergrund

Seit Abschaffung der Testate wurde stets nach Möglichkeiten gesucht, die Studierenden zu kontinuierlichem Lernen zu ermuntern, frühzeitig den Studierenden Rückmeldungen zu geben über ihren Wissensstand und wenn möglich grobe Misserfolge an den Prüfungen (insbesondere nach dem Basisjahr) zu vermeiden.

Zunächst in Form von Zentralen Elementen eingeführt, sind die möglichen konkreten Umsetzungen der oben genannten Ziele und die entsprechenden Rahmenbedingungen nun in der offiziellen Weisung zu den Leistungselementen des Rektorats einheitlich und für alle Departemente gleich geregelt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Leistungselemente nur im Rahmen von Veranstaltungen angewandt werden können, die mit einer Sessions- oder Semesterendprüfung abgeschlossen werden. Seminare und Veranstaltungen, die mit einer (benoteten) Semesterleistung abgeschlossen werden, sind somit von den folgenden Betrachtungen und Bemerkungen nicht betroffen.

 

10.3 – Formen der Leistungselemente

Im Falle einer Anwendung werden die folgenden Kategorien von Leistungselementen unterschieden:

  1. Obligatorische Leistungselemente: Wie der Name schon sagt, ist die Teilnahme an solchen Leistungselemente zwingender Bestandteil einer Veranstaltung. Diese Art von Leistungselementen wird bis anhin am D-MATH praktisch nicht genutzt. Beispiele für obligatorische Leistungselemente sind obligatorische Exkursionen oder Fallstudien.
  2. Zwischenprüfungen: Wie der Name bereits angibt, handelt es sich dabei um fakultative Prüfungen, die entweder im Falle eines Jahreskurses z. B. nach dem ersten Semester, d.h. zu Beginn des zweiten Semesters, oder auch zweimal im Semester, unter den gleichen Rahmenbedingungen stattfinden wie die Sessions-, respektive Semesterendprüfung. Die Note einer solchen Zwischenprüfung kann nur verbessernden Einfluss auf die Note der Sessions-, respektive Semesterendprüfung haben und kann zu maximal 30% an die Gesamtnote angerechnet werden. Weitere Details dazu finden sich weiter unten (Abschnitt 10.4) , respektive allgemeiner zur Thematik der Multiple-Choice-Fragen in diesem Blog-Abschnitt .
  3. Lernelemente: Diese Form der Leistungselemente ist niederschwelliger und hat entsprechend auch einen kleineren Einfluss auf die Gesamtnote, ausserdem werden Lernelemente in grösserer Anzahl angeboten, idealerweise 5 – 10 Mal pro Semester. Lernelemente können bei erfolgreicher Teilnahme die Gesamtnote additiv um maximal eine Viertelnote verbessern. Der maximale Bonus wird erteilt, wenn erfolgreich an einer vorher festgelegte Anzahl dieser Lernelemente teilgenommen wurde.  Auch diese Form der Leistungselemente ist fakultativ und kann nur einen positiven Einfluss haben. Wie bei den Zwischenprüfungen muss gewährleistet sein, dass die Bestnote in der Schlussprüfung auch dann erreicht werden kann, wenn keine Teilnahme an den entsprechenden Leistungselementen erfolgt ist. Weitere Informationen dazu finden sich ebenfalls weiter unten (Abschnitt 10.5) .

Die oben genannten Formen von Leistungselementen können auch kombiniert werden, allerdings darf der kumulative maximale Anteil an der Gesamtnote 50% nicht übersteigen.

 

10.4 – Zwischenprüfungen

Diese Form der Leistungselemente hat am D-MATH die längste Tradition.

In der Regel besteht eine solche Zwischenprüfung ausschliesslich aus Multiple-Choice-Fragen, welche entweder durch einen Scanner oder online via Moodle und Safe Exam Browser ausgewertet werden.

Die Noten dieser Zwischenprüfungen werden im Falle einer Verbesserung mit einem Anteil von maximal 30% an die Gesamtnote der Sessionsprüfung, respektive der Semesterendprüfung, angerechnet.

Da die Hauptschwierigkeit beim Einsatz dieser Form der Leistungelemente bei der Thematik der Multiple-Choice-Fragen an sich liegt, sei der interessierte Lesen und die interessierte Leserin auf den entsprechenden Artikel dieses Blogs verwiesen.

 

10.5 – Lernelemente

Unter Lernelementen versteht man niederschwellige Anreize an die Studierenden, regelmässig schon während des Semesters sich aktiv mit dem Gelernten auseinanderzusetzen.

Diese Lernelemente haben in der Regel einen – nur im Verbesserungsfalls zählenden – Einfluss auf die Note des Semesterkurses, respektive des Jahreskurses, im Umfang von maximal 5%.

Selbstverständlich können diese Lernelemente mit weiteren Leistungselementen kombiniert werden.

Eine Übersicht über bereits erprobte Lernelemente findet sich in diesem Blog der Lehrspezialisten zum Thema Lernelemente.

Die wichtigsten Varianten sind:

  1. Schnellübungen
  2. Vorlösen und Präsentieren von Aufgaben
  3. Verfassen von Forumsbeiträgen

Weitere mögliche Umsetzungen der Lernelemente

  1. Regelmässige Multiple-Choice-Fragebogen, die aber im Gegensatz zu den in den Übungen verwendeten Multiple-Choice-Fragen nur in einem Versuch, dafür aber mit Korrekturmöglichkeit und entsprechendem Punkteabzug beantwortet werden können. Eine Umsetzung einer solchen Idee ist für die Mathematik für Humanmedizin ab Herbst 2018 geplant.
  2. Bearbeitung von Kleinstprojekten, die dann kumulativ zu einem Notenbonus von maximal einer Viertelnote verrechnet wird. Dies ist eine Weiterentwicklung einer bereits erfolgreich durchgeführten Umsetzung der Leistungselemente in der Vorlesung Mathematik für Humanmedizin.

Diese beiden Weiterentwicklungen basieren auf den Erfahrungen in der Vorlesung Mathematik für Humanmedizin im akademischen Jahr 2017/2018 und berücksichtigen die leichte Anpassung der definitiven Weisung im Vergleich zur Vernehmlassungsversion, welche der Umsetzung im Jahr 2017/2018 zu Grunde lag. Als kleine Hintergrundsinformation und Illustration der ersten Erfahrungen sei hier der Kurzbericht zu den genannten Erfahrungen angehängt.

 

10.6 – Wichtig

Die folgenden Punkte müssen beachtete werden, falls Leistungselemente zur Anwendung kommen sollen:

  1. Leistungselemente müssen im Vorlesungsverzeichnis angekündigt werden. Dabei muss die Art des Leistungselements, respektive der Leistungselemente, sowie die Bewertung klar erklärt werden.
  2. Die Details der Durchführung (z. B. Daten etc.) sollten mit den zuständigen Stundenplanverantwortlichen, respektive Lehrspezialisten,  abgesprochen werden, insbesondere um unglückliche terminliche Überschneidungen und Häufungen zu vermeiden.
  3. Rekurse gegen Resultate von Leistungselementen sind nicht möglich. Ein Rekurs kann nur gegen eine Gesamtnote erfolgen.
  4. Bei obligatorischen Leistungselementen und Zwischenprüfungen muss das entsprechende Material wie bei Prüfungen aufbewahrt werden und den Studierenden die Möglichkeit zur Einsicht geboten werden.
  5. Bei Lernelementen sind Originale und allfällige Kopien den Studierenden zurückzugeben.

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