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9 Grundsätze der Unterrichtsplanung

9.1 – 5 Grundsätze der Unterrichtsplanung (Peterssen)        

 

Kontinuität

Die Entscheidungen für die Unterrichtsplanung anhand der Strukturierung des Lehrplans treffen. Eine gefällte Entscheidung konsequent weiterverfolgen, damit der rote Faden ersichtlich bleibt. Dies ermöglicht die Erreichung der verfolgten Ziele.

 

Reversibilität

Trotzdem müssen alle Lehrentscheidungen reversibel sein, um auf veränderte Bedingungen (Lernverhalten, Ereignisse, Aktualitäten) reagieren zu können. Dies soll im Sinne einer besseren Einsicht  passieren, um flexibel und praxisgerecht zu bleiben.

 

Eindeutigkeit

Eindeutigkeit bezieht sich auf die didaktischen Entscheidungen. Diese müssen so gefällt und kommuniziert werden, dass sie für alle klar sind und keine Zweifel über deren Sinn offen lassen. Sei das in methodischer aber auch inhaltlicher Sicht. Das bedeutet auch, dass alle Entscheidungen und Vorgehensweisen schriftlich festgehalten werden.

 

Widerspruchsfreiheit

Widerspruchfreiheit beinhaltet die Notwendigkeit, seine Lehrentscheidungen nicht isoliert, sondern im Kontext mit allen jeweils anstehenden Entscheidungen zu treffen (z.B. Lehrplan, Lehrmittel, etc.). Dies bedeutet auch Absprachen bezüglich Terminologien, anderen Lehrveranstaltungen und Transfer in die Praxis.

 

Angemessenheit

Aufwand und Nutzen sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Lehrentscheidungen sollen also nach einem zweckrationalen Gesichtspunkt getroffen werden.

 

Quelle:

Peterssen (2000): Handbuch Unterrichtsplanung: Grundfragen – Modelle – Stufen – Dimensionen; Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München

 

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Fachdidaktik Gesundheitswissenschaften und Technologie 1 und 2 – 2022/2023 Fachdidaktik kompakt Copyright © Suzanne Sinistaj und Samuel Maurer. Alle Rechte vorbehalten.

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